ALLGEMEINE REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Für uns wird der Reisevertrag verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis mit unserer Reisebestätigung/Rechnung schriftlich bestätigen. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in der Reiseanmeldung/Bestätigung aufzunehmen. Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag auf der Grundlage dieses neuen Angebotes kommt zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.
2. BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, maximal € 260,– pro Person, gegen Aushändigung des Sicherungsscheines (651 k Abs.3 BGB), erhoben. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Vollausgleich des Rechnungsbetrages beim Reiseveranstalter.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. ISLAND-REISEN behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor der Buchung informiert wird. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNG
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die abgeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. ISLAND-REISEN ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. ISLANDREISEN behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ISLAND-REISEN den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen (Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig). Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ISLAND-REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung geltend zu machen.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht.
5.2. Treten Sie von dem Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, entstehen Stornokosten. Bei einer Berechnung dieser Kosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
5.2.1. Die Stornokosten betragen bei Pauschalreisen und Fly & Drive
bis 30 Tage, (jeweils vor Reiseantritt) 20% des Reisepreises
29 – 22 Tage 25 % des Reisepreises
21 – 15 Tage 40% des Reisepreises
15-7 Tage 50 % des Reisepreises
6-1 Tag 70 % des Reisepreises
No Show 90 % des Reisepreises
5.2.2. Charterflug (nur Flug)
Bis 60 Tage (jeweils vor Reiseantritt) 20 % pro Person,
59 – 45 Tage 25%
44 – 16 Tage 50% des Flugpreises
15 – 0 Tage 90 % des Flugpreises
5.2.3. Für Linienflugtarife (nur Flug), die Fähre, Schiffsreisen und Grönlandreisen gelten besondere Stornobedingungen. s. 6.1.
5.3. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornogebühren im Katalog angewiesen.
5.3.1. Bis 32 Tage vor Reisebeginn können Sie eine Abänderung Ihrer Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantrittes, der Unterkunft oder der Beförderungsart machen.
Dafür werden € 25,– pro Person und Umbuchung erhoben. Spätere Ummeldungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der Reise möglich. Namensänderungen sind jederzeit bis 32 Tage vor Reiseantritt möglich, wobei die Ersatzperson alle in der Reisebestätigung enthaltenen Punkte erfüllen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt € 25,– pro Person. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. ISLANDREISEN kann dem Eintritt eines Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reise erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende ISLAND-REISEN als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
6. BESONDERE STORNOBEDINGUNGEN
6.1. Linienflüge:
Für Stornierungen und Änderungen vor Abflug und Änderungen des Rückflugs nach Abflug: 150,– € pro Person.
Für Stornierungen nach Abflug gibt es keine Rückerstattung.
6.2. Fähre:
Bis 31 Tage vor Abfahrt: 150,– € pro Person
30-15 Tage vor Abfahrt: 25% des Fahrpreises
14-7 Tage vor Abfahrt: 50% des Fahrpreises
danach: 90% des Fahrpreises
6.3. Grönland und Schiffsreisen:
Bis 90 Tage (jeweils vor Reiseantritt) 20% des Reisepreises
89 – 35 Tage 40% des Reisepreises
34 – Tag der Abreise 90% des Reisepreises
6.4. Kleingruppe unter 9 Personen:
Anteil Bus und Driverguide 90%
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH
ISLAND-REISEN
7.1. ...ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist. ISLAND-REISEN behält den Anspruch auf den Reisepreis unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.
7.2. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der in der jeweiligen Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird umgehend erklärt und der eingezahlte Reisepreis zurückgezahlt.
7.3. ... bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten ISLAND-REISEN deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN
AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ISLAND-REISEN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. ISLAND-REISEN ist verpflichtet, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, dem Reisenden die Rückreise zu ermöglichen. Mehrkosten für die Rückfahrt sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
ISLAND-REISEN haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospekt angaben erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND ABHILFE
10.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Der Reisende kann die Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er den oder die Reisemängel beim Reiseleiter, oder falls dieser nicht erreichbar ist, beim Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Die Telefon- und Telefaxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßigerweise durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2. Über alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, muss in jedem Einzelfall mit der Haftpflichtversicherung des Reiseveranstalters verhandelt werden. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.4. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.5. ISLAND-REISEN haftet nicht bei Änderungen der Reiseroute aufgrund der Straßenverhältnisse und des Wetters; insbesondere bei Grönlandreisen ist durch das uneinheitliche arktische Klima mit Verspätungen, Annullierungen und Abweichungen vom Programm zu rechnen. Für dadurch entstehende Kosten muss der Reisende selbst aufkommen.
12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND
VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen ISLAND-REISEN geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs bei ISLAND-REISEN. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
14. PASS-, VISA, -ZOLL-, DEVISEN- UND
GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat bzw. die zuständige Botschaft Auskunft. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reise veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
15. VERSICHERUNGEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Wenn nicht ausdrücklich erwähnt, ist eine Reiserücktrittkosten-Versicherung nicht enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher ebenfalls den Abschluss einer solchen Versicherung. Über Einzelheiten können Sie sich bei uns informieren. Wir sind Partner der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG und der Insolvenzversicherung „REISEGARANT“.
Stand: Dezember 2009
ÍSLAND-REISEN
Ríta Duppler M.A.
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(am Rathenauplatz)
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